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Realpersonen
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Genannte Person
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Wirtschafts-Notverordnungen
1931 werden mehrere Notverordnung zur Stützung der Wirtschaft und des Geldverkehrs erlassen. So will das Deutsche Reich eine Paßgebühr von 100 RM für jeden Auslandreisenden fordern. (daraufhin verzeichnen die gebührenbefreiten Alpenvereine einen immensen Mitgliederzuwachs). Der Besitz von Geld im Ausland wird unter hohe Strafen gestellt. Im Oktober werden Rentenbezüge gesenkt. Lohnsteigerungen werden gestopt und Mieten gesenkt.
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Valuta / Fremdwährung / Devisen
In wirtschaftlich schweren Zeiten äußerst begehrt, ihr Besitz steht aber zeitweise unter Strafe. In der Inflationszeit können sich die Besatzer buchstäblich alles leisten, weil sie in Valuta zahlen können und die Reichsmark kaum noch Wert hat.
Sachgruppe:
Siehe auch:
Gesellschaft und materieller Wohlstand
Weiterer thematischer Bezug zu:
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (81)