Mordprozeß Krosigk 1901

In Gumbinnen werden drei Unteroffiziere wegen Mord und Beihilfe angeklagt, begangen an dem Ritmeister Gebhard von Krosigk (1860-1901), der während einer Exerzierstunde durch ein Loch in der Wand der Reithalle erschossen wurde. Vermutet wird Rache wegen diverser Mißhandlungen. Es wird publik, daß man von höherer Stelle ihre Verurteilung in dem Indizienprozeß wünscht. Der Prozeß endet jedoch mit Freispruch, doch wird der Hauptangeklagte Marten in der wegen Formfehlern anberaumten Revisonsverhandlung im April 1902 zum Tode verurteilt, schließlich wird die Revision aber verworfen.

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