Maltzahn-Gültz, Helmuth Frh. v.

Arthur Becker prozessiert gegen ihn, woraufhin er wegen Rechtsverstößen zurücktreten muß. Auch Becker erhält eine Gefängnisstrafe wegen Beleidigung.

: 6.1.1840 (Gültz)

: 11.2.1923 (ebd.)

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Beckers Seufzer

16, 1, 27