Kriegsschuldfrage

Wird bereits während des Ersten Weltkrieges national und international diskutiert; 1919 wird ein erster parlamentarischer Untersuchungsausschuß zu der Frage eingesetzt. In Artikel 231 des Versailler Vertrages wird die Kriegsschuld allein dem Deutschen Reich in seiner Gesamtheit zugesprochen. 29.8.1924 erklärt die Reichsregierung, daß sie die Zuweisung der Kriegsschuld im Versailler Vertrag nicht anerkennt.