Überwachungskommission / Reparationskommission ("RepKo")
Wird nach dem Ersten Weltkrieg durch die Versailler Verträge zur Überwachung der Reparationszahlungen eingesetzt. Hat die Kompetenz, den Wert der Reparationsgüter festzusetzen.
Die Vollmacht der Wiedergutmachungskommission
38, 36, 567