Staatliche Monopole

1885/86 erste Versuche, gesetzliche Branntweinmonopole einzuführen. Der Grund liegt offenbar nicht in den sicheren Staatseinnahmen allein, sondern auch in dem Bedürfnis, bessere Kontrolle über den Alkoholkonsum ausüben zu können. Die ostpreußischen Rittergutsbesitzer ("Junker") entdecken das Thema schließlich zur Aufbesserung ihrer Einkünfte.

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