Ulmer Reichswehrprozeß 1930

Gerichtsverfahren (Sept./Okt. in Leipzig) gegen drei Reichswehrangehörige wegen Vorbereitung zum Hochverrat und nationalsozialistischer Zellenbildung in der Reichswehr. Hitler wird als Zeuge gehört und nutzt dies zu einem Propagandaauftritt. Er schwört, seine Partei wolle die Macht mit legalen Mitteln erlangen, um den Staat dann so zu formen, wie er es für richtig halte. Die drei Angeklagten (Hanns Ludin, Richard Scheringer, Friedrich Wendt) erhalten 18 Monate Festungshaft, Ludin wird vorzeitig begnadigt.

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Blutuntersuchung der Reichswehr

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Legaler Hochverrat

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Der Duce Adolf vor Gericht

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