Maltzahn-Gültz, Helmuth Frh. v.

Arthur Becker prozessiert gegen ihn, woraufhin er wegen Rechtsverstößen zurücktreten muß. Auch Becker erhält eine Gefängnisstrafe wegen Beleidigung.

: 6.1.1840 (Gültz)

: 11.2.1923 (ebd.)

Seite

Der gerettete Landrat

16, 5, 121

Seite

Der weisse Landrat und der schwarze Becker

16, 1, 26