Motu proprio "Quantavis diligentia"
1911. Bedroht im Falle einer Ladung von katholischen Priestern vor Gericht den (katholischen) Priester mit Exkommunikation. Nach scharfen Reaktionen bekundet der Vatikan, daß die Regelung nicht für das Deutsche Reich Geltung habe.
Wenn's nur wahr ist
17, 50, 1561
Willensfreiheit
17, 3, 87
Wozu der Lärm?
16, 52, 1455