Zensur / Redefreiheit / Pressefreiheit / § 118

Die Verfassung von 1849 garantiert die Meinungsfreiheit als Grundrecht. § 118 wird jedoch durch den Zusatz"zur Bekämpfung von Schmutz- und Schundliteratur" erweitert. So wird faktisch die Verbreitung unliebsamer Schriften unterbunden (S.a. lex Heinze). Man versucht, das Zeugnisverweigerungsrecht der Presse durch Zeugniszwang aufzuheben. Nov. 1923 werden alle sozialdemokratischen und kommunistischen Zeitungen in Bayern verboten.

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Dank der Polizei!

7, 47, 796

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Das faule Ei

8, 18, 322

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Das gelobte Land

8, 13, 221

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Das horazische Feigenblatt

4, 26, 422

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Das Recht auf Erotik

15, 10, 243

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Das Universal-Compositionsschema Muster 97

3, 8, 122

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Der "Zeitungsschreiber"

6, 52, 874

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Der Cardinal Fürst-Erzbischof...

4, 20, 327

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Der Censor

6, 14, 224

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Der Censor

11, 28, 609

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Der Freiheit eine Gasse

11, 23, 499

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Der gesunde Menschenverstand

10, 50, 992

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Der Index

7, 42, 699

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Der Index der verbotenen Bücher

9, 42, 843

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Der moralische Zwang

12, 22, 474

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Der Münchner Censor

11, 27, 597

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Der neue Plutarch

6, 13, 209

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Der neue Plutarch

24, 12, 247

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Der neue Plutarch

25, 33, 818

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Der Schleier der Beatrice

5, 40, 679

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Der verbotene Tell

30, 7, 174

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Der weibliche Censurrath

8, 30, 547

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Der Zeugniszwang

12, 18, 380

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Deutsche Ellbogenfreiheit

11, 42, 912

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Deutsche Gesandtschaft

40, 4, 63

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Deutsche Kunstlöffelgarde

6, 42, 700

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Die "Jugend" in England

43, 15, 235

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Die Austreibung aus dem Paradiese

16, 50, 1377

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Die Elenden

8, 27, 492

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Die Literatur im Gerichtssaal

9, 47, 946

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Die Münchner Zensur spricht:

18, 23, 682

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Die neue Zensur

36, 3, 41

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Die neueste Zensurbehörde

8, 21, 382

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Die väterliche Polizei

16, 41, 1110

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Die verbotene Satire

30, 3, 63

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Die Zwillingsrotationsmaschine

16, 25, 653