Jesuiten / Jesuitengesetze

Männerorden, 1534 von Ignatius von Loyola gegründet. 1773 verboten. Im Deutschen Reich ist den Jesuiten per Gesetz seit 1872 jegliche Aktivität untersagt. Der Katholikentag in Aachen fordert 1912 die Aufhebung dieser Gesetze. Die Bayrische Regierung sucht schon seit längerem durch Erlasse dieses Gesetz aufzuweichen. Am 8.3.1904 wird §2 in Bayern aufgehoben und die Ausweisung der Jesuiten somit nicht mehr praktiziert. 1912 werden die Nationalliberalen gegen die bayrische Praxis durch eine Anfrage im Reichstag initiativ. Im August wird auf dem Katholikentag in Aachen die Aufhebung der Jesuitengesetze gefordert, die jedoch erst 1917 vollzogen wird.

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Don Quixote

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Zur Aufhebung des §2 des Jesuitengesetzes

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Die Jesuitenflotte

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Schwarz-Erlkönig

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Ein reicher Fischzug

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Wenn die Schwalben wiederkommen...

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Vor dem Berliner Bismarck-Denkmal

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Pater Bernhardus

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Der Rattenfänger

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Zu Bismarcks Geburtstag

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Die "schwarze" Berliner Woche

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Die ersten Spargel

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Münchner Brunnenbuberl

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Der Tribut

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Serenissimus Sattler und Minister von Bülow

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Nachtwächter Bülow

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Die farbigen Gefahren

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Der Proceß Hoensbroech-Dasbach

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Geistliche Marterln

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Ein Tiroler Drama

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Die Zulassung der Männerklöster in Baden

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Vatikanische Epistel an unterschiedliche französische Bischöfe

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Zum hundertsten Geburtstag des Kaiserthums Österreich

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Flottenparade im Jahre 1910

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Das österreichische Zentrum

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Jesuitenwappen

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Die schwarze Schule

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