Jesuiten / Jesuitengesetze
Männerorden, 1534 von Ignatius von Loyola gegründet. 1773 verboten. Im Deutschen Reich ist den Jesuiten per Gesetz seit 1872 jegliche Aktivität untersagt. Der Katholikentag in Aachen fordert 1912 die Aufhebung dieser Gesetze. Die Bayrische Regierung sucht schon seit längerem durch Erlasse dieses Gesetz aufzuweichen. Am 8.3.1904 wird §2 in Bayern aufgehoben und die Ausweisung der Jesuiten somit nicht mehr praktiziert. 1912 werden die Nationalliberalen gegen die bayrische Praxis durch eine Anfrage im Reichstag initiativ. Im August wird auf dem Katholikentag in Aachen die Aufhebung der Jesuitengesetze gefordert, die jedoch erst 1917 vollzogen wird.
Zur Aufhebung des §2 des Jesuitengesetzes
9, 12, 241
Die Jesuitenflotte
9, 12, 241
Schwarz-Erlkönig
9, 12, 242
Ein reicher Fischzug
9, 13, 259
Wenn die Schwalben wiederkommen...
9, 14, 277
Vor dem Berliner Bismarck-Denkmal
9, 14, 279
Pater Bernhardus
9, 14, 280
Der Rattenfänger
9, 14, 280
Zu Bismarcks Geburtstag
9, 14, 282
Die "schwarze" Berliner Woche
9, 15, 296
Die ersten Spargel
9, 15, 298
Münchner Brunnenbuberl
9, 16, 312
Serenissimus Sattler und Minister von Bülow
9, 17, 339
Nachtwächter Bülow
9, 22, 442
Die farbigen Gefahren
9, 25, 508
Der Proceß Hoensbroech-Dasbach
9, 25, 510
Geistliche Marterln
9, 26, 518
Ein Tiroler Drama
9, 28, 573
Die Zulassung der Männerklöster in Baden
9, 29, 593
Vatikanische Epistel an unterschiedliche französische Bischöfe
9, 31, 640
Zum hundertsten Geburtstag des Kaiserthums Österreich
9, 35, 723
Flottenparade im Jahre 1910
9, 39, 800
Das österreichische Zentrum
9, 40, 813
Jesuitenwappen
9, 42, 843
Die schwarze Schule
9, 47, 944