Jesuiten / Jesuitengesetze

Männerorden, 1534 von Ignatius von Loyola gegründet. 1773 verboten. Im Deutschen Reich ist den Jesuiten per Gesetz seit 1872 jegliche Aktivität untersagt. Der Katholikentag in Aachen fordert 1912 die Aufhebung dieser Gesetze. Die Bayrische Regierung sucht schon seit längerem durch Erlasse dieses Gesetz aufzuweichen. Am 8.3.1904 wird §2 in Bayern aufgehoben und die Ausweisung der Jesuiten somit nicht mehr praktiziert. 1912 werden die Nationalliberalen gegen die bayrische Praxis durch eine Anfrage im Reichstag initiativ. Im August wird auf dem Katholikentag in Aachen die Aufhebung der Jesuitengesetze gefordert, die jedoch erst 1917 vollzogen wird.

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Die tapfere Reichsregierung ... und die Jesuiten

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Die Konsequenz der Jesuiten-Politik

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Subordination

18, 7, 196

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Jesuitisches

18, 10, 300

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Der schwarze Marquis Posa

18, 12, 357

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Der Ritualmord in Bremen

18, 28, 835

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Hygienisches

18, 31, 922

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Wie ging das zu?

18, 32, 949

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Phönix-Ballin

18, 32, 949

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Belauschtes Gespräch

18, 35, 1037

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Metz

18, 35, 1038

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Ein Jubelfest fürs deutsche Volk

18, 39, 1164

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Die Abmurksung der französischen Generäle

18, 44, 1309

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Nachfolge Christi

18, 46, 1366

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Der königlich bayrische Hof-Schneidermeister Hertling

18, 46, 1386

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Missionarrisches

18, 48, 1457