Prozesse Harden / Moltke

Kuno Graf von Moltke, Berliner Stadtkommandant und von Harden im Zuge der Eulenburg-Affäre der Homosexualität bezichtigt, stellt Strafanzeige wegen Beleidigung gegen diesen. In einem vielbeachteten Prozeß sagt Moltkes geschiedene Ehefrau gegen ihn aus, auch der Sexualwissenschaftler Hirschfeld gutachtet. Harden wird freigesprochen, der Prozeß aber wegen Verfahrensfehlern für ungültig erklärt. Im zweiten Prozeß wird Harden am 3.1.1908 wegen Beleidigung zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.

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Ausmarsch der "175er"

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Dem Verdienste seine Krone

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Eine Strafprozessreform

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Es lebe das Ausland!

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Illustration zum Text "Schlußtableau"

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Politik und latente Zwischenstufe

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Sehr geehrter Herr Landgerichtsrat Kade!

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Sonderbare Schwärmer

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Was nun?

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Zum Harden-Prozeß

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Zur Revision des Harden-Prozesses

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