Erfurter Reservistenurteil 1913

Sieben Landwehrmänner (Reservisten) werden 1913 vom Kriegsgericht zu drakonischen Strafen verurteilt, weil sie zu einer Kontrollversammlung nicht erschienen waren, wobei der Grund wohl weniger rebellischer Natur als vielmehr ein gemeinsam abgehaltener Umtrunk vor der Veranstaltung gewesen war. Carl von Ossietzky wird für einen kritischen Artikel über das Urteil zu 200 M Geldbuße verurteilt.

Seite

Erfurt

18, 28, 836

Seite

Germania-Logik

18, 29, 861

Seite

Das neue Militär-Strafgesetzbuch

18, 29, 862

Seite

Kriegsrecht

18, 30, 882

Seite

Humanitätsduselei

18, 38, 1131